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Feiertage und Zuschläge
Arbeitnehmer, die an Oster- und
Pfingstsonntagen arbeiten, haben in der Regel keinen Anspruch auf
Feiertagszuschläge. Denn in fast allen Bundesländern zählen beide Tage nicht
zu den jeweils per Landesrecht bestimmten gesetzlichen Feiertagen. Damit scheiterte die Klage eines in
Sachsen-Anhalt beschäftigten Monteurs. Dieser hatte laut Tarifvertrag
Anspruch auf Stundenzuschläge für Sonntagsarbeit von 25 Prozent und von 135
Prozent für Feiertagsarbeit. Für Arbeitseinsätze am Ostersonntag und
Pfingstsonntag verlangte er die Zahlung des höheren Feiertags- statt des
Sonntagszuschlags. Das BAG wies dieses Begehren jedoch ebenso zurück wie
bereits die Vorinstanzen. Ein tariflicher Anspruch auf Zahlung von
Feiertagszuschlägen bestehe nicht, weil beide Tage nach dem Landesrecht keine
gesetzlichen Feiertage sind. Es gebe zudem keine Anhaltspunkte für ein
weitergehendes Verständnis des „Feiertags“ nach dem maßgebenden Tarifvertrag
(AZ.: 10 AZR 347/10). Online-Bewerbungen: Darauf müssen Sie achten!
Bei einer Online-Bewerbung
schreiben Sie den Empfänger zweimal an: Zum
einen mit der Kurzmail, die Ihre Bewerbung zum Unternehmen transportiert, und
zum anderen im eigentlichen Bewerbungsschreiben, das Sie gemeinsam mit Ihren
Zeugnissen und Ihrem Lebenslauf als PDF-Dateien anhängen. Legen Sie einen guten Start hin Auf
keinen Fall kommen in der Betreffzeile Ihres Mail-Kurzanschreibens Werbung
gut an. Der Grund: Alles, was der Mailfilter nicht kennt oder was ihm
verdächtig erscheint, wird mit Sicherheit aus Angst vor Spam oder Viren
gelöscht werden. Schreiben
Sie stattdessen in die Betreffzeile immer konkret, für welche Stelle Sie sich
bewerben („Bewerbung von Silke Müller als Sachbearbeiterin“) und die ggf.
Kennziffer. Nennen
Sie anschließend die Position, auf die Sie sich bewerben, das
Erscheinungsdatum der Stellenanzeige und die Quelle der Stellenanzeige
(Zeitung, Internet-Seite) sowie Ihre komplette Post- und E-Mail-Adresse, über
die Sie kontaktiert werden wollen. Achten
Sie dabei jedoch unbedingt darauf, dass die Form stimmt:
Verweisen
Sie am Ende Ihrer Mail auf die PDF-Anhänge, die Ihre komplette Bewerbung
umfassen: ein richtiges Bewerbungsanschreiben in gut lesbarer Schriftart (z.
B. Arial, Courier, Helvetica, Times New Roman),der Lebenslauf mit einem
qualitativ guten Foto,Ihre letzten Arbeitszeugnisse sowieweitere Unterlagen,
die für die ausgeschriebene Stelle notwendig sind. Achten
Sie dabei darauf, dass Ihre E-Mail insgesamt nicht mehr als 2 Megabyte
umfasst. Am
besten senden Sie Ihre fertige Bewerbungs-E-Mail zunächst immer testweise an
einen Freund. So entdeckt derjenige unter Umständen noch Zeichen- und
Formatierungsprobleme, die durch unterschiedliche Mailprogramme begründet
sind. Interessante Links:
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