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Feiertage und Zuschläge

Arbeitnehmer, die an Oster- und Pfingstsonntagen arbeiten, haben in der Regel keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge. Denn in fast allen Bundesländern zählen beide Tage nicht zu den jeweils per Landesrecht bestimmten gesetzlichen Feiertagen.

Damit scheiterte die Klage eines in Sachsen-Anhalt beschäftigten Monteurs. Dieser hatte laut Tarifvertrag Anspruch auf Stundenzuschläge für Sonntagsarbeit von 25 Prozent und von 135 Prozent für Feiertagsarbeit. Für Arbeitseinsätze am Ostersonntag und Pfingstsonntag verlangte er die Zahlung des höheren Feiertags- statt des Sonntagszuschlags. Das BAG wies dieses Begehren jedoch ebenso zurück wie bereits die Vorinstanzen. Ein tariflicher Anspruch auf Zahlung von Feiertagszuschlägen bestehe nicht, weil beide Tage nach dem Landesrecht keine gesetzlichen Feiertage sind. Es gebe zudem keine Anhaltspunkte für ein weitergehendes Verständnis des „Feiertags“ nach dem maßgebenden Tarifvertrag (AZ.: 10 AZR 347/10).

 

Online-Bewerbungen: Darauf müssen Sie achten! 

Bei einer Online-Bewerbung schreiben Sie den Empfänger zweimal an:

Zum einen mit der Kurzmail, die Ihre Bewerbung zum Unternehmen transportiert, und zum anderen im eigentlichen Bewerbungsschreiben, das Sie gemeinsam mit Ihren Zeugnissen und Ihrem Lebenslauf als PDF-Dateien anhängen.

Legen Sie einen guten Start hin

Auf keinen Fall kommen in der Betreffzeile Ihres Mail-Kurzanschreibens Werbung gut an. Der Grund: Alles, was der Mailfilter nicht kennt oder was ihm verdächtig erscheint, wird mit Sicherheit aus Angst vor Spam oder Viren gelöscht werden.

Schreiben Sie stattdessen in die Betreffzeile immer konkret, für welche Stelle Sie sich bewerben („Bewerbung von Silke Müller als Sachbearbeiterin“) und die ggf. Kennziffer.

Nennen Sie anschließend die Position, auf die Sie sich bewerben, das Erscheinungsdatum der Stellenanzeige und die Quelle der Stellenanzeige (Zeitung, Internet-Seite) sowie Ihre komplette Post- und E-Mail-Adresse, über die Sie kontaktiert werden wollen.

 

Achten Sie dabei jedoch unbedingt darauf, dass die Form stimmt:

  • Kontrollieren Sie, ob die Rechtschreibung korrekt ist.
  • Achten Sie auf Ihren Schreibstil und die korrekte Anredeform.
  • Spielen Sie nicht mit Emoticons. 

Machen Sie richtig neugierig

Verweisen Sie am Ende Ihrer Mail auf die PDF-Anhänge, die Ihre komplette Bewerbung umfassen: ein richtiges Bewerbungsanschreiben in gut lesbarer Schriftart (z. B. Arial, Courier, Helvetica, Times New Roman),der Lebenslauf mit einem qualitativ guten Foto,Ihre letzten Arbeitszeugnisse sowieweitere Unterlagen, die für die ausgeschriebene Stelle notwendig sind.

 

Achten Sie dabei darauf, dass Ihre E-Mail insgesamt nicht mehr als 2 Megabyte umfasst.

Am besten senden Sie Ihre fertige Bewerbungs-E-Mail zunächst immer testweise an einen Freund. So entdeckt derjenige unter Umständen noch Zeichen- und Formatierungsprobleme, die durch unterschiedliche Mailprogramme begründet sind.

 

Aktuelle News 2/2010:

Kennen sie schon die neuen Regelungen für Kurzarbeit? Diese eröffnen ganz neue Möglichkeiten für die Zeitarbeit! Wir informieren sie gerne.

 

Umfrageergebnis bei Mittelständlern

Die meisten haben gute Erfahrungen mit Zeitarbeitern gemacht: 39% beurteilen die Leistungen genauso gut wie bei eigenen Angestellten, 41% sogar als besser. Zwei Drittel haben mit dem Einsatz Geld gespart! Insgesamt setzen gut 65% der Mittelständler auf flexiblen Personaleinsatz – meistens in der Produktion, in 15% der Überlassungen in der Verwaltung.

 

Pflichtangaben auch in e-mail!

Alle Angaben, wie Handelregister, -nummer, Geschäftsführung, Vorstand, etc. müssen in allen offiziellen Schriftstücken, Telefaxe und auch e-mails angegeben werden. Sonst drohen Zwangsgelder von Handelsregister und Abmahnvereinen. Fragen sie im Zweifelsfall ihre HK oder IHK!

 

 

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